Der Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag

Sie pflegen einen Angehörigen zu Hause und benötigen zusätzliche Hilfe bei der Versorgung?

Um Ihnen dabei zu helfen wurde der Entlastungsbetrag geschaffen. Dieser soll pflegende Angehörige dabei unterstützend die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu erhalten und Ihnen die Versorgung zu erleichtern.

Höhe des Entlastungsbetrages und Ansparung

Der Entlastungsbetrag ist ein monatlichen Zuschuss von 125 € pro Pflegebedürftigem.

Sollte der monatliche Anspruch nicht ausgeschöpft werden, wird der verbleibende Betrag auf den darauffolgenden Kalendermonat übertragen.

Sollten Sie am Ende eines Kalenderjahres noch ein Budget zur Verfügung haben können Sie dieses bis zum 30. Juni des Folgejahres in Anspruch nehmen und danach verfällt der Restbetrag endgültig.

Voraussetzungen

Die wichtigste Voraussetzung für den Erhalt der Entlastungsleistungen ist die Zweckgebundenheit. Dies bedeutet, dass Sie den Betrag nur erhalten, wenn tatsächlich Leistung durch z.B. einen ambulanten Pflegedienst erbracht wurden.

Darüber hinaus müssen folgende Bedingungen erfüllt sein um Anspruch auf den Entlastungsbetrag zu erhalten :

  • Bei dem Pflegebedürftigen liegt ein Pflegegrad

  • Die Person wird Zuhause gepflegt

  • Der Betrag wird zur Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen oder zur Entlastung eines Angehörigen genutzt

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden

Der Entlastungsbetrag kann für eine Vielzahl von Leistungen verwendet werden. Darunter fallen z.B. :

  • Leistungen der Tages- und Nachtpflege

  • Leistungen der Kurzzeitpflege

  • Bei Pflegegrad 1 auch Leistungen der körperbezogenen Pflege

  • Hilfe bei der Haushaltsführung oder dem Einkaufen

Abrechnung des Entlastungsbetrages

Wie bereits erwähnt ist der Entlastungsbetrag an die Erbringung von Leistungen gebunden. Für gewöhnlich treten Pflegebedürftige für die erbrachten Leistungen in Vorkasse und erhalten, nach Einreichung der Rechnung bei Ihrer Pflegekasse, den Betrag erstattet.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, mit Unterzeichnung einer Abtretungserklärung, dem Leistungserbringen zu ermöglichen die Entlastungsbeträge direkt mit den Pflegekassen abzurechnen.